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Wenn die Anordnung der Kollagenfasern und damit der Zusammenhalt der Hornhaut gestört ist, leidet der Patient an einem sogenannten Keratokonus. Dies führt zunächst zu einer Verdünnung sowie einer verminderten Festigkeit der Hornhaut und schließlich zu einer vermehrten Aus- und Vorwölbung. Dadurch wird das Sehvermögen beim Patienten erheblich eingeschränkt.
Es wird unterschieden zwischen einer „stillen“ Form des Keratokonus, der sogenannten „Forme Fruste“ und dem voranschreitenden Keratokonus, der „Progressiven Form“.
Die „Forme Fruste“ ist 10 mal so häufig wie die fortschreitende Form. Sie erzeugt in der Regel keinerlei Symptome und ist für den Patienten von einer normalen Hornhautverkrümmung, die über ein Brillenglas korrigiert wird, nicht zu unterscheiden. Entdeckt wird sie häufig zufällig im Rahmen einer augenärztlichen Kontrolle. Sie muss nur ärztlich beobachtet, bei stabilem Zustand aber nicht behandelt werden.
Die „Progressive Form“ ist aggressiv und kann sich bereits im Teenager-Alter bemerkbar machen. Mit Fortschreiten der Erkrankung wird die Korrektur der Sehschärfe mittels Brillengläsern immer schwerer, da die Vorwölbung der Hornhaut unregelmäßig ist. Ein solch unregelmäßiger Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) kann besser durch formstabile Kontaktlinsen korrigiert werden, da diese einen Druck auf die Hornhaut ausüben und die gröbsten Unebenheiten ausgleichen können.
Nimmt die Vorwölbung der Hornhaut jedoch weiter zu, so kommt der Zeitpunkt, an dem auch formstabile Kontaktlinsen nicht mehr getragen werden können.
Mit zunehmender Auswölbung wird die Hornhaut unterhalb des Zentrums immer dünner, so dass die Gefahr besteht, dass sie durchbricht und vernarbt. Dies setzt die Sehschärfe auf Dauer herab.
Die bislang einzig mögliche Therapie bestand in einer Hornhaut-Transplantation, bei der die erkrankte Hornhaut mittels eines operativen Eingriffs entfernt und durch eine Spender-Hornhaut ersetzt wird. Eine solche Operation ist jedoch eine Organverpflanzung mit allen damit verbundenen Risiken und Komplikationen der Abstoßungsreaktionen. Darüber hinaus wird ein angemessenes Sehvermögen häufig erst ca. 2 Jahre nach der Operation erreicht.
Bei dem neu entwickelten Crosslinking-Verfahren hingegen muss die eigene Hornhaut des Patienten nicht mehr operativ entfernt werden. Diese wird vielmehr mit UV-Licht bestrahlt, mit Riboflavin (Vitamin B2) benetzt und damit gestärkt.
Die Operation wird ambulant durchgeführt und dauert inklusive Vorbereitung ca. 2 Stunden.
Nach örtlicher Betäubung von Horn- und Bindehaut mit Tropfen wird unter dem Operationsmikroskop zunächst die oberflächliche Hornhautschicht (Epithel) entfernt. Anschließend werden Riboflavin-Augentropfen (Vitamin B2) auf die Hornhaut gegeben und für etwa 30 Minuten mit UV-Licht behandelt. Dadurch wird bewirkt, dass sich zwischen den Fasern des Gewebes eine erhöhte Zahl von Quervernetzungen bildet, wodurch die Hornhaut durch zusätzliche Verstrebungen mechanisch stabiler wird. Nach der Behandlung schützt eine therapeutische Kontaktlinse das Auge.
Ziel der Operation ist es, die weitere Vorwölbung der Hornhaut zu verhindern. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass dieses Verfahren ein entscheidender Schritt zur Behandlung von Keratokonus-Patienten ist. Da nur selten Nebenwirkungen auftreten, gilt die Methode als risikoarm und sicher.
Sowohl Vor- und Nachuntersuchungen als auch die Operation fallen nicht in den Rahmen der kassenärztlichen Leistungen. Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden Ihnen gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) in Rechnung gestellt. Sie betragen ca. 1.200 EUR pro Auge.
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